Das Baugrundstück ist voll erschlossen und liegt im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes. Der B-Plan gibt eine zulässige Bebauung mit einer Grundflächenzahl von 0,1 und einer Geschoßflächenzahl von 0,15 vor. Als Dachform ist ein Satteldach vorgegeben.
Das noch zu vermessende Teilgrundstück mit 2.500m² ist bebaubar mit einem Einfamilienhaus oder Doppelhaus mit bis zu 250m² Wohnfläche.